§ 3 RückAbzinsV — Berechnungsgrundlagen und deren Abkürzungen

Die Zins-Swapsätze mit jährlicher Verzinsung werden wie folgt bezeichnet:

S t =Festzins-Swapsatz mit Laufzeit t in Jahren,

N t =Null-Kupon-Swapsatz mit Laufzeit t und Zinszahlung erst am Laufzeitende,

Tt 1,t 2 =impliziter Null-Kupon-Termin-Swapsatz mit Laufzeit von t 1 bis t 2.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.