§ 3 RückAbzinsV — Berechnungsgrundlagen und deren Abkürzungen
Die Zins-Swapsätze mit jährlicher Verzinsung werden wie folgt bezeichnet:
S t =Festzins-Swapsatz mit Laufzeit t in Jahren,
N t =Null-Kupon-Swapsatz mit Laufzeit t und Zinszahlung erst am Laufzeitende,
Tt 1,t 2 =impliziter Null-Kupon-Termin-Swapsatz mit Laufzeit von t 1 bis t 2.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.