Art 1 PVÜG

Den folgenden von der Bundesrepublik Deutschland am 21. Juli 1971 in Paris unterzeichneten Übereinkünften wird zugestimmt:

1.

der Pariser Fassung der Berner Übereinkunft vom 9. September 1886 zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (bisherige Fassung: Artikel 1 bis 20 Bundesgesetzbl. 1965 II S. 1213; Artikel 22 bis 38 Bundesgesetzbl. 1970 II S. 293, 348);

2.

dem revidierten Welturheberrechtsabkommen vom 6. September 1952 (bisherige Fassung: Bundesgesetzbl. 1955 II S. 101) sowie seinen Zusatzprotokollen 1 und 2.Die Übereinkünfte werden nachstehend veröffentlicht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.