§ 3 ProTechPrV — Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:

1.

Produktionsprozesse,

2.

Prozessmanagement,

3.

Mitarbeiterführung und Personalmanagement.Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens fünf Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.