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Für die Beamten der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" sind im Sinne der Bundesdisziplinarordnung Einleitungsbehörden:

1.

für den Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Kurator) und den Direktor bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Stellvertreter des Kurators):

der Bundesminister des Innern,

2.

für die übrigen Beamten der Stiftung:

der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Kurator).

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.