§ 35 PostG — Marktregulierung
Unternehmen, deren marktbeherrschende Stellung auf einem regulierungsbedürftigen Postmarkt die Bundesnetzagentur auf Grundlage von Marktdefinition und -analyse festgestellt hat, unterliegen den Anforderungen der Abschnitte 2 und 3 dieses Kapitels.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.