PostG-ÜbertrV

Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 18a des Postgesetzes

Ausfertigungsdatum:
16.04.2021
Fundstelle:
BGBl I 2021, 816
Stand:
20260506175233
Eingangsformel

Auf Grund des § 34 Absatz 8 Satz 2 des Postgesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

§ 1

Übertragung der Verordnungsermächtigung

Die Ermächtigung des § 34 Absatz 8 Satz 1 des Postgesetzes zum Erlass von Rechtsverordnungen wird auf die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen übertragen.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.