§ 24 PostbAGSa — Geschäftsaufnahme
Die Geschäfte der Deutsche Postbank AG werden am 1. Januar 1995 aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Handlungen der Deutschen Bundespost POSTBANK als für Rechnung der Deutsche Postbank AG vorgenommen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.