§ 1 PostAZV — Anwendung der Arbeitszeitverordnung
Für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gelten die Vorschriften der Arbeitszeitverordnung, soweit in den §§ 2 bis 8 nichts anderes bestimmt ist.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.