Eingangsformel PolioV

Auf Grund des § 50a Absatz 4 des Infektionsschutzgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 24 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2615) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.