§ 2 PMMPrV — Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:

1.

Betriebliche Mikrotechnologie-Prozesse,

2.

Mikrotechnologie-Fachaufgaben,

3.

Mitarbeiterführung und Personalmanagement.

Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.