Anlage 4 PhysTh-APrV — (zu § 1 Abs. 4)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 3802)

.....................................................

(Bezeichnung der Schule)

Bescheinigung

über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen

Name, Vorname

...............................................................................

Geburtsdatum Geburtsort

...............................................................................

hat in der Zeit vom ....................... bis ...............................

regelmäßig und mit Erfolg

1. ( ) an dem theoretischen und praktischen Unterricht

und der praktischen Ausbildung nach § 9/§ 12 Abs.

2/§ 18 Satz 2*)

2. ( ) an dem theoretischen und praktischen Unterricht

nach § 12 Abs. 1 Satz 1 und 2/§ 12 Abs. 1 Satz 3*)

( ) an der praktischen Ausbildung nach § 12 Abs.

1 Satz 1 und 2/§ 12 Abs. 1 Satz 3*)

des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes teilgenommen.

(Zutreffendes ankreuzen.)

Die Ausbildung ist - nicht - über die nach dem Masseur-

und Physiotherapeutengesetz zulässigen Fehlzeiten

hinaus - um ............. Tage*) - unterbrochen worden.

Ort, Datum

..................................................... (Stempel)

.....................................................

(Unterschrift(en) der Schulleitung)

.....

*) Nichtzutreffendes streichen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.