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PflSchG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Zweck
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. Abschnitt 2 · Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen
  6. § 3 Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz
  7. § 4 Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  8. § 5 Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  9. § 6 Pflanzenschutzmaßnahmen
  10. § 7 (weggefallen)
  11. § 8 Anordnungen der zuständigen Behörden
  12. Abschnitt 3 · Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater
  13. § 9 Persönliche Anforderungen
  14. § 10 Anzeige bei Beratung und Anwendung
  15. § 11 Aufzeichnungspflichten
  16. Abschnitt 4 · Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  17. § 12 Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  18. § 13 Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  19. § 14 Verbote
  20. § 15 Beseitigungspflicht
  21. § 16 Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten
  22. § 17 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
  23. § 18 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
  24. § 19 Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat
  25. § 20 Versuchszwecke
  26. § 21 Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen

Inhaltsübersicht PflSchG

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
PflSchG
Nächste Vorschrift →
§ 1
Zweck

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Marketing

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