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PflSchG
  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Zweck
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. Abschnitt 2 · Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen
  6. § 3 Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz
  7. § 4 Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  8. § 5 Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  9. § 6 Pflanzenschutzmaßnahmen
  10. § 7 (weggefallen)
  11. § 8 Anordnungen der zuständigen Behörden
  12. Abschnitt 3 · Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater
  13. § 9 Persönliche Anforderungen
  14. § 10 Anzeige bei Beratung und Anwendung
  15. § 11 Aufzeichnungspflichten
  16. Abschnitt 4 · Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  17. § 12 Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  18. § 13 Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  19. § 14 Verbote
  20. § 15 Beseitigungspflicht
  21. § 16 Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten
  22. § 17 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
  23. § 18 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
  24. § 19 Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat
  25. § 20 Versuchszwecke
  26. § 21 Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  27. § 22 Weitergehende Länderbefugnisse
  28. Abschnitt 5 · Abgabe, Rückgabe und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln
  29. § 23 Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
  30. § 24 Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
  31. § 25 Ausfuhr
  32. § 26 Getrennte Lagerung
  33. § 27 Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln
  34. Abschnitt 6 · Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren
  35. § 28 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
  36. § 29 Inverkehrbringen in besonderen Fällen
  37. § 30 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung
  38. § 31 Kennzeichnung
  39. § 32 Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat
  40. § 33 Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
  41. § 34 Beteiligungen
  42. § 35 Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels
  43. § 36 Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung
  44. § 37 Neue Erkenntnisse
  45. § 38 Verlängerung der Zulassung
  46. § 39 Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung
  47. § 40 Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
  48. Abschnitt 7 · Inverkehrbringen von anderen Stoffen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
  49. § 41 Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten
  50. § 42 Zusatzstoffe
  51. § 43 Kennzeichnung von Zusatzstoffen
  52. § 44 Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe
  53. § 45 Pflanzenstärkungsmittel
  54. Abschnitt 8 · Parallelhandel
  55. § 46 Genehmigung für den Parallelhandel
  56. § 47 Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel
  57. § 48 Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel
  58. § 49 Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel
  59. § 50 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel
  60. § 51 Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf
  61. Abschnitt 9 · Pflanzenschutzgeräte
  62. § 52 Prüfung
  63. § 53 Betriebsanleitung
  64. Abschnitt 10 · Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten
  65. § 54 Entschädigung
  66. § 55 Forderungsübergang
  67. § 56 (weggefallen)
  68. Abschnitt 11 · Behörden, Überwachung
  69. § 57 Julius Kühn-Institut
  70. § 58 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
  71. § 59 Durchführung in den Ländern
  72. § 60 Behördliche Anordnungen
  73. § 61 Mitwirkung von Zolldienststellen
  74. § 62 Befugte Zolldienststellen
  75. Abschnitt 12 · Auskunfts- und Meldepflichten, Übermittlung von Daten, Geheimhaltung
  76. § 63 Auskunftspflicht
  77. § 64 Meldepflicht
  78. § 65 Geheimhaltung
  79. § 66 Übermittlung von Daten
  80. § 67 Außenverkehr
  81. Abschnitt 13 · Straf- und Bußgeldvorschriften
  82. § 68 Bußgeldvorschriften
  83. § 69 Strafvorschriften
  84. Abschnitt 14 · Schlussbestimmungen
  85. § 70 Unberührtheitsklausel
  86. § 71 Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus
  87. § 72 Eilverordnungen
  88. § 73 (weggefallen)
  89. § 74 Übergangsvorschriften
Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen

Inhaltsübersicht PflSchG

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
PflSchG
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§ 1
Zweck

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