§ 70 PflSchG — Unberührtheitsklausel

Unberührt bleiben

1.

das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch,

2.

das Bundes-Immissionsschutzgesetz,

3.

das Chemikaliengesetz,

4.

das Produktsicherheitsgesetz und

5.

das Gentechnikgesetzsowie die auf diese Gesetze gestützten Rechtsverordnungen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.