§ 70 PflSchG — Unberührtheitsklausel
Unberührt bleiben
1.
das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch,
2.
das Bundes-Immissionsschutzgesetz,
3.
das Chemikaliengesetz,
4.
das Produktsicherheitsgesetz und
5.
das Gentechnikgesetzsowie die auf diese Gesetze gestützten Rechtsverordnungen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.