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PflFAssAPrV
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Abschnitt 1 · (zukünftig in Kraft)
  2. § 48 (zukünftig in Kraft)
  3. Abschnitt 2 · (zukünftig in Kraft)
  4. (XXXX) §§ 49 bis 52 (zukünftig in Kraft)
  5. Abschnitt 3 · (zukünftig in Kraft)
  6. Unterabschnitt 1 · (zukünftig in Kraft)
  7. (XXXX) §§ 53 bis 60 (zukünftig in Kraft)
  8. Unterabschnitt 2 · (zukünftig in Kraft)
  9. (XXXX) §§ 61 bis 63 (zukünftig in Kraft)
  10. Abschnitt 4 · (zukünftig in Kraft)
  11. Unterabschnitt 1 · (zukünftig in Kraft)
  12. (XXXX) §§ 64 bis 78 (zukünftig in Kraft)
  13. Unterabschnitt 2 · (zukünftig in Kraft)
  14. (XXXX) §§ 79 bis 85 (zukünftig in Kraft)
  15. Abschnitt 5 · (zukünftig in Kraft)
  16. (XXXX) §§ 86 bis 88 (zukünftig in Kraft)
  17. Abschnitt 6 · (zukünftig in Kraft)
  18. § 89 (zukünftig in Kraft)
  19. § 90 Aufgaben der Fachkommission
  20. § 91 Erarbeitung und Inhalt der Rahmenlehrpläne
  21. § 92 Überprüfung und Anpassung der Rahmenpläne
  22. § 93 Beratungs- und Unterstützungsaufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung
  23. § 94 Forschungsaufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung
  24. § 95 Zusammenarbeit des Bundesinstituts für Berufsbildung mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
  25. § 96 Inkrafttreten
  26. Schlussformel
  27. (XXXX) Anlagen 1 bis 11 (zukünftig in Kraft)
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz

Schlussformel PflFAssAPrV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 96
Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
PflFAssAPrV

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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