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PflBG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Inhaltsübersicht
  2. Teil 1 · Allgemeiner Teil
  3. Abschnitt 1 · Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  4. § 1 Führen der Berufsbezeichnung
  5. § 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
  6. § 3 Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Erlaubnis
  7. Abschnitt 2 · Vorbehaltene Aufgaben; eigenverantwortliche Heilkundeausübung
  8. § 4 Vorbehaltene Aufgaben, Pflegeprozessverantwortung
  9. § 4a Eigenverantwortliche Heilkundeausübung
  10. Teil 2 · Berufliche Ausbildung in der Pflege
  11. Abschnitt 1 · Ausbildung
  12. § 5 Ausbildungsziel
  13. § 6 Dauer und Struktur der Ausbildung
  14. § 7 Durchführung der praktischen Ausbildung
  15. § 8 Träger der praktischen Ausbildung
  16. § 9 Mindestanforderungen an Pflegeschulen
  17. § 10 Gesamtverantwortung der Pflegeschule
  18. § 11 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
  19. § 12 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
  20. § 13 Anrechnung von Fehlzeiten
  21. § 14 Ausbildung im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Absatz 3c oder § 64d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
  22. § 14a Standardisierte Kompetenzbeschreibungen für heilkundliche Aufgaben
  23. § 15 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung des Pflegeberufs
  24. Abschnitt 2 · Ausbildungsverhältnis
  25. § 16 Ausbildungsvertrag
  26. § 17 Pflichten der Auszubildenden
Gesetz über die Pflegeberufe 1

Inhaltsübersicht PflBG

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
PflBG
Nächste Vorschrift →
§ 1
Führen der Berufsbezeichnung

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Marketing

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