Art VI PersStdGÄndG 2
Artikel I Nr. 50 Buchstabe a, § 69d in Nr. 65, Nr. 67 und Nr. 68 treten am Tage nach der Verkündung, die übrigen Bestimmungen am 1. Januar 1958 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.