Anlage 1 PBZugV — (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2000, 855;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2

der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr

Das Unternehmen

........................................................................

........................................................................

verfügt am Stichtag ....................................................

über folgendes Eigenkapital:

I. Kapital .................

II. Kapitalrücklage .................

III. Gewinnrücklagen: .................

1. gesetzliche Rücklage .................

2. Rücklage für eigene Anteile .................

3. satzungsgemäße Rücklagen .................

4. andere Gewinnrücklagen .................

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag .................

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag .................

-------------------------

Eigenkapital .................

Auf Grund der vorgelegten Unterlagen wird hiermit das ausgewiesene

Eigenkapital bestätigt. Von der Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen habe

ich mich/haben wir uns überzeugt.

............................... .....................................

(Ort, Datum) (Stempel und Unterschrift des

Wirtschaftsprüfers, vereidigten

Buchprüfers, Steuerberaters,

Steuerbevollmächtigten, Fachanwalts

für Steuerrecht, einer

Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs-

oder Berufsausübungsgesellschaft

im Sinne des Steuerberatungsgesetzes

oder eines Kreditinstituts)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.