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PassV
  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Zweck dieser Verordnung; Anwendungsbereich
  4. § 2 Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
  5. § 3 Zertifizierung von Systemkomponenten
  6. Abschnitt 2 · Übermittlung des Lichtbildes an die Passbehörde
  7. § 4 Fertigung und Übermittlung des Lichtbilds durch ein sicheres Verfahren
  8. § 5 Übermittlung des Lichtbilds unter Einbindung eines Cloudanbieters
  9. § 6 Registrierung und Identifizierung eines Dienstleisters bei einem Cloudanbieter
  10. § 7 Pflichten des Cloudanbieters
  11. § 8 Übermittlung des Lichtbilds von einem Lichtbildaufnahmegerät eines Dienstleisters
  12. § 9 Fertigung des Lichtbilds durch die Passbehörde
  13. Abschnitt 3 · Übermittlung der Passantragsdaten
  14. § 10 Qualitätssicherung
  15. § 11 Übermittlung der Daten an den Passhersteller
  16. § 12 Qualitätsstatistik
  17. Abschnitt 4 · Passmuster; Ausgabe und Versand des Passes
  18. § 13 Muster des Reisepasses; Änderung von Daten
  19. § 14 Muster des vorläufigen Reisepasses; Änderung von Daten
  20. § 15 Muster des amtlichen Passes; Änderung von Daten
  21. § 16 Lichtbild
  22. § 17 Ausgabe und Versand des Passes
  23. Abschnitt 5 · Befreiung von der Passpflicht und Passersatzpapiere
  24. § 18 Befreiung von der Passpflicht
  25. § 19 Passersatz
  26. § 20 Muster der amtlichen Ausweise als Passersatz
  27. § 21 Lichtbilder für den Passersatz
  28. § 22 Gültigkeitsdauer des Passersatzes
  29. § 23 Andere Regelungen für einen Passersatz
  30. Abschnitt 6 · Amtliche Pässe
  31. § 24 Ausstellung
  32. § 25 Gültigkeitsdauer
  33. § 26 Rückgabe
  34. Abschnitt 7 · Gebühren und Auslagen
  35. § 27 Gebühren
  36. § 28 Ermäßigung und Befreiung von Gebühren
  37. Abschnitt 8 · Schlussvorschriften
  38. § 29 Übergangsregelung
  39. Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1)Übersicht über die zu zertifizierenden Systemkomponenten
  40. Anlage 2b Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes
  41. Anlage 2 Passmuster Reisepass (32 Seiten)
  42. Anlage 2a Passmuster Reisepass (48 Seiten)
  43. Anlage 2c Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes
  44. Anlage 2d Muster des Aufklebers zur Eintragung amtlicher Vermerke
  45. Anlage 3
  46. Anlage 4 Passmuster Dienstpass
  47. Anlage 5 Passmuster Diplomatenpass
  48. Anlage 6
  49. Anlage 7
  50. Anlage 7a Muster des Aufklebers zur Änderung des Dienstortes oder der Dienstbezeichnung
  51. Anlage 8 (zu § 16 Absatz 2)Anforderungen an das Lichtbild für den Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes
  52. Anlage 9
  53. Anlage 10
  54. Anlage 11 Formale Anforderungen an die Einträge in Pässe im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

Inhaltsübersicht PassV

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
PassV
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§ 1
Zweck dieser Verordnung; Anwendungsbereich

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