Art 3 OSZEVorRV 2016 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 15. Februar 1996 über Vorrechte und Immunitäten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) (BGBl. 1996 II S. 226), die durch Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809) geändert worden ist, außer Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.