§ 13 OrthoptG

Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 8 am 1. Januar 1990 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:

1.

die Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthoptisten/Orthoptistin vom 18. Januar 1983 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I S. 17),

2.

die Vorschriften des Hessischen Sozialministers über Ausbildung, Prüfung und staatliche Anerkennung von Orthoptisten vom 19. September 1980 (Staatsanzeiger für das Land Hessen S. 1907),

3.

der Runderlaß des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen über die Ausbildung, Prüfung und staatliche Anerkennung von Orthoptistinnen vom 8. August 1967 (Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S. 1528),

4.

der Erlaß des Saarländischen Ministers für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung über die Ausbildung, Prüfung und staatliche Anerkennung von Orthoptisten vom 7. Februar 1977 (Gemeinsames Ministerialblatt des Saarlandes S. 158). § 8 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.