§ 11 OrthopschuhmAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.

Anfertigung von orthopädieschuhtechnischen Hilfsmitteln,

2.

Beratung,

3.

Orthopädieschuhtechnik sowie

4.

Wirtschafts- und Sozialkunde.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.