§ 3 OrthAusbVO — Struktur der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einem der Schwerpunkte
1.
Prothetik,
2.
Individuelle Orthetik oder
3.
Individuelle Rehabilitationstechnik.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.