Art 5 OpfBEinr/BArchG2017uaÄndG — Bekanntmachungserlaubnis
Die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde kann den Wortlaut des Bundesarchivgesetzes und des Stasi-Unterlagen-Gesetzes jeweils in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.