Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › ODV › Inhaltsverzeichnis
ODV
  1. Inhaltsverzeichnis
  2. Abschnitt 1 · Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
  3. § 1 Geltungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. Abschnitt 2 · Pflichten der Wirtschaftsakteure
  6. § 3 Hersteller
  7. § 4 Bevollmächtigte
  8. § 5 Einführer
  9. § 6 Vertreiber
  10. § 7 Eigentümer
  11. § 8 Betreiber
  12. § 9 Geltung der Pflichten des Herstellers für Einführer und Vertreiber
  13. § 10 Sonstige Pflichten der Wirtschaftsakteure
  14. Abschnitt 3 · Konformität ortsbeweglicher Druckgeräte
  15. § 11 Konformität ortsbeweglicher Druckgeräte und Konformitätsbewertung
  16. § 12 Neubewertung der Konformität
  17. § 13 Allgemeine Grundsätze der Pi-Kennzeichnung
  18. § 14 Freier Verkehr ortsbeweglicher Druckgeräte und gegenseitige Anerkennung
  19. Abschnitt 4 · Benennende Behörde und Benannte Stellen
  20. § 15 Benennende Behörde
  21. § 16 Benennungsverfahren
  22. § 17 Weitere Aufgaben der Benennenden Behörde
  23. § 18 Rechte und Pflichten der Benannten Stellen
  24. § 19 Koordinierung der Benannten Stellen
  25. Abschnitt 5 · Marktüberwachung
  26. § 20 Zuständigkeiten und Zusammenarbeit
  27. § 21 Marktüberwachungsstrategie
  28. § 22 Marktüberwachungsmaßnahmen
  29. § 22a Maßnahmen bei der Gefährdung von Gesundheit oder Sicherheit durch konforme ortsbewegliche Druckgeräte
  30. § 23 Formale Nichtkonformität
  31. Abschnitt 6 · Informations- und Meldepflichten
  32. § 24 Meldeverfahren
  33. § 25 Schnellinformationssystem
  34. § 26 Veröffentlichung von Informationen
  35. § 27 Ordnungswidrigkeiten
  36. § 28 Straftaten
  37. § 29 Übergangsbestimmungen
  38. § 30 (weggefallen)
  39. § 31 Anerkennung der Gleichwertigkeit
  40. Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1)Bestimmung der ortsbeweglichen Druckgeräte, die unter § 1 Absatz 1 fallen
  41. Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2)Bestimmung der ortsbeweglichen Druckgeräte, die unter § 1 Absatz 2 fallen
Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung *)

Inhaltsverzeichnis ODV

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
ODV
Nächste Vorschrift →
§ 1
Geltungsbereich

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Dabei kann eine Übermittlung von Daten in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TTDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Cookies und Pixel von Werbepartnern (z. B. Meta, Google Ads), um dir relevantere Werbung außerhalb dieser Seite zu zeigen und Conversions zu messen. Daten werden in die USA übertragen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.