§ 2 NaturwMechAusbV 2003 — Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.

Maschinenbearbeitungstechnik,

2.

Schleiftechnik und

3.

Steinmetztechnik gewählt werden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.