§ 2 NaturwMechAusbV 2003 — Ausbildungsdauer, Fachrichtungen
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Maschinenbearbeitungstechnik,
2.
Schleiftechnik und
3.
Steinmetztechnik gewählt werden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.