§ 1 NatSGSORügenV — Festsetzung
In dem in § 2 näher bezeichneten Umfang werden auf der Insel Rügen Naturschutzgebiete und ein Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Südost-Rügen" festgesetzt.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.