Schlußformel NATOVorRV
Der Bundeskanzler
Der Bundesminister des Auswärtigen
Der Bundesminister der Finanzen
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.