§ 11 NamÄndG
Die §§ 1 bis 3, 5 und 9 finden auch auf die Änderung von Vornamen Anwendung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.