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NABEG
  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Grundsatz
  4. § 2 Anwendungsbereich, Verordnungsermächtigung
  5. § 3 Begriffsbestimmungen
  6. § 3a Zusammenarbeit von Bund und Ländern
  7. Abschnitt 2 · Bundesfachplanung
  8. § 4 Zweck der Bundesfachplanung
  9. § 5 Inhalt der Bundesfachplanung
  10. § 5a Verzicht auf Bundesfachplanung
  11. § 5b Zusammentreffen mehrerer Vorhaben in der Bundesfachplanung
  12. § 6 Antrag auf Bundesfachplanung
  13. § 7 Festlegung des Untersuchungsrahmens
  14. § 8 Unterlagen
  15. § 9 Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
  16. § 10 Erörterungstermin
  17. § 11 Vereinfachtes Verfahren
  18. § 12 Abschluss der Bundesfachplanung
  19. § 13 Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung
  20. § 14 Einwendungen der Länder
  21. § 15 Bindungswirkung der Bundesfachplanung
  22. § 16 Veränderungssperren
  23. § 17 Bundesnetzplan
  24. Abschnitt 3 · Planfeststellung
  25. § 18 Erfordernis einer Planfeststellung
  26. § 19 (weggefallen)
  27. § 20 (weggefallen)
  28. § 21 Einreichung des Plans und der Unterlagen
  29. § 22 Anhörungsverfahren
  30. § 23 Umweltverträglichkeitsprüfung
  31. § 24 Planfeststellungsbeschluss
  32. § 25 Änderungen im Anzeigeverfahren
  33. § 26 Zusammentreffen mehrerer Vorhaben
  34. § 27 Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignungsverfahren
  35. § 28 Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung
  36. Abschnitt 4 · Gemeinsame Vorschriften
  37. § 29 Projektmanager
  38. § 30 Kostenpflichtige Amtshandlungen
  39. § 30a Geheimhaltung und Datenschutz, Barrierefreiheit
  40. § 30b (weggefallen)
  41. Abschnitt 5 · Behörden und Gremien
  42. § 31 Zuständige Behörde
  43. § 32 Bundesfachplanungsbeirat
  44. Abschnitt 6 · Sanktions- und Schlussvorschriften
  45. § 33 Bußgeldvorschriften
  46. § 34 Zwangsgeld
  47. § 35 Übergangsvorschriften
  48. § 36 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz

Inhaltsübersicht NABEG

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
NABEG
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§ 1
Grundsatz

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