§ 5 MVzAFWoG — Inkrafttreten

Dieser Artikel tritt am 1. Januar 1982 in Kraft; § 16a Abs. 1 des Wohnungsbindungsgesetzes (Unterartikel 2 Nr. 1) tritt am 1. Januar 1983 in Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.