§ 31 MVTAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Nichteisenmetallumformung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Arbeitsauftrag,
2.
Auftrags- und Fertigungsplanung,
3.
Nichteisenmetallumformprozesse sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.