Anlage 3 MPBetreibV — (zu § 16 Absatz 1 und 2)

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 38, S. 14)

1

Aktive implantierbare Produkte

2

Nachfolgende implantierbare Produkte:

2.1

Herzklappen

2.2

nicht resorbierbare Gefäßprothesen und -stützen

2.3

Gelenkersatz für Hüfte oder Knie

2.4

Wirbelkörperersatzsysteme und Bandscheibenprothesen

2.5

Brustimplantate

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.