Inhaltsübersicht MobVerkKflAusbV

Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2Dauer der Berufsausbildung

§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild

§ 5AusbildungsplanAbschnitt 2Abschlussprüfung

§ 6Aufteilung in zwei Teile; Zeiträume

§ 7Inhalt des Teiles 1

§ 8Prüfungsbereich des Teiles 1

§ 9Inhalt des Teiles 2

§ 10Prüfungsbereiche des Teiles 2

§ 11Prüfungsbereich „Notfalleinrichtungen und Sicherheitsmanagement“

§ 12Prüfungsbereich „Mobilitätsdienstleistungen und projektorientiertes Arbeiten“

§ 13Prüfungsbereich „Kommunikation, Service und Betreuung“

§ 14Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 16Mündliche Ergänzungsprüfung

Anlage

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.