Inhaltsübersicht 2. WOMitbestG

§ 1  Geltungsbereich

Teil 1

 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

  Kapitel 1

   Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge

    Abschnitt 1

     Einleitung der Wahl

§ 2  Bekanntmachung des Unternehmens

§ 3  Wahlvorstände

§ 4  Zusammensetzung des Unternehmenswahlvorstands

§ 5  Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands

§ 6  Mitteilungspflicht

§ 7  Geschäftsführung der Wahlvorstände

§ 8  Wählerliste

§ 9  Bekanntmachung über die Bildung der Wahlvorstände und die Wählerliste

§ 10  Änderungsverlangen

§ 11  Übersendung der Wählerliste

§ 12  Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste

    Abschnitt 2

     Abstimmung über die Art der Wahl

§ 13  Bekanntmachung

§ 14  Antrag auf Abstimmung

§ 15  Abstimmungsausschreiben

§ 16  Stimmabgabe

§ 17  Abstimmungsvorgang

§ 18  (weggefallen)

§ 19  Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe

§ 20  Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe

§ 21  Öffentliche Stimmauszählung

§ 22  Abstimmungsniederschrift des Betriebswahlvorstands

§ 23  Feststellung des Abstimmungsergebnisses, Abstimmungsniederschrift des Unternehmenswahlvorstands

§ 24  Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses

    Abschnitt 3

     Verteilung der Sitze, Wahlvorschläge

      Unterabschnitt 1

       Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

§ 25  Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

      Unterabschnitt 2

       Wahlvorschläge

§ 26  Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen

§ 27  Wahlvorschläge der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer

§ 28  Wahlvorschläge der Gewerkschaften

§ 29  Wahlvorschläge für Ersatzmitglieder

      Unterabschnitt 3

       Zusätzliche Vorschriften für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten

§ 30  Bekanntmachung über die Abstimmung für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten

§ 31  Abstimmungsvorschläge der leitenden Angestellten

§ 32  Abstimmung der leitenden Angestellten

§ 33  Abstimmungsniederschrift

      Unterabschnitt 4

       Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge

§ 34  Prüfung der Wahlvorschläge

§ 35  Ungültige Wahlvorschläge

§ 36  Nachfrist für Wahlvorschläge

§ 37  Bekanntmachung der Wahlvorschläge

    Abschnitt 4

     Anzuwendende Vorschriften

§ 38  Anzuwendende Vorschriften

  Kapitel 2

   Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

    Abschnitt 1

     Wahlausschreiben

§ 39  Wahlausschreiben

    Abschnitt 2

     Durchführung der Wahl

      Unterabschnitt 1

       Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge

§ 40  Stimmabgabe, Wahlvorgang

§ 41  Öffentliche Stimmauszählung

§ 42  Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands

§ 43  Verteilung der Stimmenzahlen

      Unterabschnitt 2

       Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags

§ 44  Stimmabgabe, Wahlvorgang

§ 45  Öffentliche Stimmauszählung

§ 46  Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands

§ 47  Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber

      Unterabschnitt 3

       Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang

§ 48  Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang

      Unterabschnitt 4

       Schriftliche Stimmabgabe

§ 49  Voraussetzungen

§ 50  Verfahren bei der Stimmabgabe

      Unterabschnitt 5

       Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen

§ 50a  Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen

§ 50b  Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung

§ 50c  Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung

§ 51  Wahlniederschrift

§ 52  Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten

§ 53  Aufbewahrung der Wahlakten

  Kapitel 3

   Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte

    Abschnitt 1

     Wahl der Delegierten

      Unterabschnitt 1

       Delegierte mit Mehrfachmandat

§ 54  Keine Wahl von Delegierten nach diesem Unterabschnitt, wenn in dem Unternehmen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden

§ 55  Delegierte, die zugleich für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen gewählt werden

      Unterabschnitt 2

       Einleitung der Wahl

§ 56  Errechnung der Zahl der Delegierten

§ 57  Zuordnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu anderen Betrieben

§ 58  Mitteilungen des Unternehmenswahlvorstands

§ 59  Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten

      Unterabschnitt 3

       Wahlvorschläge für Delegierte

§ 60  Einreichung von Wahlvorschlägen

§ 61  Prüfung der Wahlvorschläge

§ 62  Ungültige Wahlvorschläge

§ 63  Nachfrist für Wahlvorschläge

§ 64  Bekanntmachung der Wahlvorschläge

      Unterabschnitt 4

       Wahl von Delegierten in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge

§ 65  Stimmabgabe, Wahlvorgang

§ 66  Öffentliche Stimmauszählung

§ 67  Ermittlung der Gewählten

      Unterabschnitt 5

       Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang

§ 68  Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang

      Unterabschnitt 6

       Schriftliche Stimmabgabe

§ 69  Voraussetzungen

§ 70  Verfahren bei der Stimmabgabe

      Unterabschnitt 7

   Wahlniederschrift, Benachrichtigungen

§ 71  Wahlniederschrift

§ 72  Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten

      Unterabschnitt 8

       Ausnahme

§ 73  Ausnahme

    Abschnitt 2

     Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch die Delegierten

      Unterabschnitt 1

       Delegiertenversammlung, Delegiertenliste

§ 74  Delegiertenversammlung

§ 75  Delegiertenliste

§ 76  Einsprüche gegen die Richtigkeit der Delegiertenliste

      Unterabschnitt 2

       Mitteilung an die Delegierten

§ 77  Mitteilung an die Delegierten

      Unterabschnitt 3

       Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge

§ 78  Stimmabgabe, Wahlvorgang

§ 79  Öffentliche Stimmauszählung

§ 80  Verteilung der Stimmenzahlen

      Unterabschnitt 4

       Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags

§ 81  Stimmabgabe, Wahlvorgang

§ 82  Öffentliche Stimmauszählung

§ 83  Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber

      Unterabschnitt 5

       Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang

§ 84  Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang

      Unterabschnitt 6

       Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen

§ 84a  Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen

§ 84b  Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung

§ 84c  Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung

§ 85  Wahlniederschrift

§ 86  Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten

§ 87  Aufbewahrung der Wahlakten

Teil 2

 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer

  Kapitel 1

   Gemeinsame Vorschriften

§ 88  Einleitung des Abberufungsverfahrens

§ 89  Liste der antragsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 90  Prüfung des Antrags auf Abberufung

§ 91  Anzuwendende Vorschriften

  Kapitel 2

   Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer

§ 92  Abberufungsausschreiben, Wählerliste

§ 93  Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten

  Kapitel 3

   Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer

§ 94  Delegiertenliste

§ 95  Delegiertenversammlung, Mitteilung des Unternehmenswahlvorstands an die Delegierten

§ 96  Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten

  Kapitel 4

   Ersatzmitglieder

§ 97  Ersatzmitglieder

Teil 3

 Besondere Vorschriften für die Wahl und die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bei Teilnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines Seebetriebs

  Kapitel 1

   Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

    Abschnitt 1

     Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge

§ 98  Einleitung der Wahl

§ 99  Abstimmung über die Art der Wahl

§ 100  Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen

§ 101  Zusätzliche Vorschriften für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten

    Abschnitt 2

     Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

§ 102  Wahlausschreiben im Seebetrieb

§ 103  Stimmabgabe bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

    Abschnitt 3

     Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte

§ 104  Wahl der Delegierten

§ 105  Wahlausschreiben im Seebetrieb

§ 106  Stimmabgabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Seebetriebs

§ 107  Wahlniederschrift

  Kapitel 2

   Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

    Abschnitt 1

     Gemeinsame Vorschrift

§ 108  Gemeinsame Vorschrift

    Abschnitt 2

     Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer

§ 109  Abberufungsausschreiben für den Seebetrieb, Wählerliste

§ 110  Stimmabgabe

    Abschnitt 3

     Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer

§ 111  Unmittelbare Abstimmung, Wählerliste, Mitteilung an die Delegierten

§ 112  Abberufungsausschreiben im Seebetrieb

§ 113  Abstimmung, Mitteilung des Abstimmungsergebnisses

Teil 4

 Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes

§ 113aGeschlechteranteil in nicht börsennotierten Unternehmen

Teil 5

Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 114  Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen

§ 115  Berechnung von Fristen

§ 116  Übergangsregelung

§ 117  Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.