§ 94 MinStG — Entstehung der Mindeststeuer und Besteuerungszeitraum

Die Mindeststeuer (§ 2) für ein Geschäftsjahr entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Geschäftsjahr endet. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.