§ 21 MinStG — Gewinne oder Verluste aus Eigenkapitalbeteiligungen
Ausgenommene Gewinne oder Verluste aus Eigenkapitalbeteiligungen sind im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag enthaltene
1.
Gewinne und Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts und aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen (§ 20 Absatz 1 Nummer 1) sowie
2.
Gewinne und Verluste in Bezug auf Eigenkapitalbeteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.