§ 1 MinNettoV 2004
Für das Jahr 2004 ergeben sich die Mindestnettobeträge nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Altersteilzeitgesetzes aus der dieser Verordnung als Anlage beigefügten Tabelle.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.