Art 2 MilSeelsG

Auf die katholischen Militärgeistlichen sind die beamtenrechtlichen Bestimmungen des in Artikel 1 genannten Vertrags sinngemäß anzuwenden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.