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Startseite › Gesetze › MiLoG › § 23
MiLoG
  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Festsetzung des allgemeinen Mindestlohns
  3. Unterabschnitt 1 · Inhalt des Mindestlohns
  4. § 1 Mindestlohn
  5. § 2 Fälligkeit des Mindestlohns
  6. § 3 Unabdingbarkeit des Mindestlohns
  7. Unterabschnitt 2 · Mindestlohnkommission
  8. § 4 Aufgabe und Zusammensetzung
  9. § 5 Stimmberechtigte Mitglieder
  10. § 6 Vorsitz
  11. § 7 Beratende Mitglieder
  12. § 8 Rechtsstellung der Mitglieder
  13. § 9 Beschluss der Mindestlohnkommission
  14. § 10 Verfahren der Mindestlohnkommission
  15. § 11 Rechtsverordnung
  16. § 12 Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn; Kostenträgerschaft
  17. Abschnitt 2 · Zivilrechtliche Durchsetzung
  18. § 13 Haftung des Auftraggebers
  19. Abschnitt 3 · Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden
  20. § 14 Zuständigkeit
  21. § 15 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden; Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers
  22. § 16 Meldepflicht
  23. § 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
  24. § 18 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
  25. § 19 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
  26. § 20 Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns
  27. § 21 Bußgeldvorschriften
  28. Abschnitt 4 · Schlussvorschriften
  29. § 22 Persönlicher Anwendungsbereich
  30. § 23 Evaluation
  31. § 24 (weggefallen)
Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns

§ 23 MiLoG — Evaluation

Dieses Gesetz ist im Jahr 2020 zu evaluieren.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 22
Persönlicher Anwendungsbereich
Inhaltsverzeichnis
MiLoG

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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