§ 28 MilchFettG — Beauftragung des Max Rubner-Instituts
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann das Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel, mit der Durchführung von Forschungsaufgaben im Bereich dieses Gesetzes beauftragen. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die Erhaltung und Förderung der Güte von Milch und Milcherzeugnissen sowie die Einführung und Verwendung von Gütezeichen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.