Inhaltsübersicht MgVG

Teil 1

Allgemeine Vorschriften

§ 1Zielsetzung des Gesetzes

§ 2Begriffsbestimmungen

§ 3Geltungsbereich

§ 4Anwendung des Rechts des Sitzstaats

§ 5Anwendung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung oder kraft Gesetzes

 

Teil 2

Besonderes Verhandlungsgremium

 

Kapitel 1

Bildung und Zusammensetzung

§ 6Information der Leitungen

§ 7Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 8Persönliche Voraussetzungen der auf das Inland entfallenden Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 9Verteilung der auf das Inland entfallenden Sitze des besonderen Verhandlungsgremiums

 

Kapitel 2

Wahlgremium

§ 10Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl

§ 11Einberufung des Wahlgremiums

§ 12Wahl der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

 

Kapitel 3

Verhandlungsverfahren

§ 13Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 14Sitzungen; Geschäftsordnung

§ 15Zusammenarbeit zwischen besonderem Verhandlungsgremium und Leitungen

§ 16Sachverständige und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen

§ 17Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium

§ 18Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen

§ 19Niederschrift

§ 19aInformation über das Verhandlungsergebnis

§ 20Kosten des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 21Dauer der Verhandlungen

 

Teil 3

Mitbestimmung der Arbeitnehmer

 

Kapitel 1

Mitbestimmung kraft Vereinbarung

§ 22Inhalt der Vereinbarung

 

Kapitel 2

Mitbestimmung kraft Gesetzes

§ 23Voraussetzung

§ 24Umfang der Mitbestimmung

§ 25Sitzverteilung

§ 26Abberufung und Anfechtung

§ 27Rechtsstellung; Innere Ordnung

§ 28Tendenzunternehmen

 

Kapitel 3

Ergänzende Vorschriften

§ 29Fortbestehen nationaler Arbeitnehmervertretungsstrukturen

§ 30Nachfolgende innerstaatliche Umwandlungen

§ 30aNachfolgende grenzüberschreitende Umwandlungen

 

Teil 4

Schutzbestimmungen

§ 31Geheimhaltung; Vertraulichkeit

§ 32Schutz der Arbeitnehmervertreter

§ 33Errichtungs- und Tätigkeitsschutz

 

Teil 5

Straf- und Bußgeldvorschriften, Übergangsvorschrift

§ 34Strafvorschriften

§ 35Bußgeldvorschriften

§ 36Übergangsvorschrift

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.