§ 14 MetblMstrV — Übergangsvorschrift
Die bis zum Ablauf des 31. August 2020 begonnenen Prüfungsverfahren werden nach den bisherigen Vorschriften für das Metallblas- und Schlagzeuginstrumentenmacher-Handwerk zu Ende geführt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.