§ 14 MetblMstrV — Übergangsvorschrift

Die bis zum Ablauf des 31. August 2020 begonnenen Prüfungsverfahren werden nach den bisherigen Vorschriften für das Metallblas- und Schlagzeuginstrumentenmacher-Handwerk zu Ende geführt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.