§ 11 MetallbAusbVO — Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Gesellenprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Kundenauftrag,
2.
Skizzen, Entwürfe und technische Zeichnungen,
3.
Technologie und Arbeitsplanung sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.