Inhaltsübersicht MedCanG

Kapitel 1

Allgemeine Vorschriften

§ 1Anwendungsbereich

§ 2Begriffsbestimmungen

Kapitel 2

Verschreibung und Abgabe

§ 3Abgabe und Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken

Kapitel 3

Erlaubnis und Genehmigung; Binnenhandel

Abschnitt 1

Erlaubnis

§ 4Erlaubnispflicht

§ 5Ausnahmen von der Erlaubnispflicht

§ 6Inhalt der Erlaubnis

§ 7Antrag

§ 8Änderung von Angaben im Antrag

§ 9Versagung der Erlaubnis

§ 10Befristung der Erlaubnis; Auflagen und Beschränkungen

§ 11Widerruf der Erlaubnis

Abschnitt 2

Genehmigung zur Einfuhr und Ausfuhr; Durchfuhr

§ 12Genehmigung zur Einfuhr und Ausfuhr

§ 13Durchfuhr

§ 14Geltung der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung

Abschnitt 3

Abgabe und Erwerb

§ 15Abgabe und Erwerb

Abschnitt 4

Aufzeichnungen und Meldungen

§ 16Aufzeichnungen und Meldungen

Kapitel 4

Überwachung; Berichtspflicht

Abschnitt 1

Überwachung

§ 17Zuständige Behörden

§ 18Überwachung des Verkehrs mit Cannabis zu medizinischen Zwecken oder Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken

§ 19Probenahme

§ 20Duldungs- und Mitwirkungspflicht

§ 21Sicherungsanordnung

§ 22Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei und Zivilschutz

Abschnitt 2

Jahresbericht an die Vereinten Nationen

§ 23Jahresbericht an die Vereinten Nationen

Kapitel 5

Kinder- und Jugendschutz

§ 24Kinder- und Jugendschutz im öffentlichen Raum

Kapitel 6

Straf- und Bußgeldvorschriften

Abschnitt 1

Strafvorschriften

§ 25Strafvorschriften

§ 26Strafmilderung und Absehen von Strafe

§ 26aAbsehen von Verfolgung

Abschnitt 2

Bußgeldvorschriften

§ 27Bußgeldvorschriften

Kapitel 7

Einziehung und Führungsaufsicht

§ 28Einziehung

§ 29Führungsaufsicht

Kapitel 8

Besondere Regelungen bei Vorliegen einer cannabisbezogenen Abhängigkeitserkrankung

§ 30Besondere Regelungen bei Vorliegen einer cannabisbezogenen Abhängigkeitserkrankung

Kapitel 9

Schlussvorschriften

§ 31Übergangsregelung aus Anlass des Cannabisgesetzes

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.