Inhaltsübersicht MedCanG
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
Kapitel 2
Verschreibung und Abgabe
§ 3Abgabe und Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken
Kapitel 3
Erlaubnis und Genehmigung; Binnenhandel
Abschnitt 1
Erlaubnis
§ 4Erlaubnispflicht
§ 5Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
§ 6Inhalt der Erlaubnis
§ 7Antrag
§ 8Änderung von Angaben im Antrag
§ 9Versagung der Erlaubnis
§ 10Befristung der Erlaubnis; Auflagen und Beschränkungen
§ 11Widerruf der Erlaubnis
Abschnitt 2
Genehmigung zur Einfuhr und Ausfuhr; Durchfuhr
§ 12Genehmigung zur Einfuhr und Ausfuhr
§ 13Durchfuhr
§ 14Geltung der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung
Abschnitt 3
Abgabe und Erwerb
§ 15Abgabe und Erwerb
Abschnitt 4
Aufzeichnungen und Meldungen
§ 16Aufzeichnungen und Meldungen
Kapitel 4
Überwachung; Berichtspflicht
Abschnitt 1
Überwachung
§ 17Zuständige Behörden
§ 18Überwachung des Verkehrs mit Cannabis zu medizinischen Zwecken oder Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken
§ 19Probenahme
§ 20Duldungs- und Mitwirkungspflicht
§ 21Sicherungsanordnung
§ 22Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei und Zivilschutz
Abschnitt 2
Jahresbericht an die Vereinten Nationen
§ 23Jahresbericht an die Vereinten Nationen
Kapitel 5
Kinder- und Jugendschutz
§ 24Kinder- und Jugendschutz im öffentlichen Raum
Kapitel 6
Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 1
Strafvorschriften
§ 25Strafvorschriften
§ 26Strafmilderung und Absehen von Strafe
§ 26aAbsehen von Verfolgung
Abschnitt 2
Bußgeldvorschriften
§ 27Bußgeldvorschriften
Kapitel 7
Einziehung und Führungsaufsicht
§ 28Einziehung
§ 29Führungsaufsicht
Kapitel 8
Besondere Regelungen bei Vorliegen einer cannabisbezogenen Abhängigkeitserkrankung
§ 30Besondere Regelungen bei Vorliegen einer cannabisbezogenen Abhängigkeitserkrankung
Kapitel 9
Schlussvorschriften
§ 31Übergangsregelung aus Anlass des Cannabisgesetzes
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.