Inhaltsübersicht MechatronikerAusbV

§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§  2Dauer der Berufsausbildung

§  3Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

§  4Durchführung der Berufsausbildung

§  5Abschlussprüfung

§  6Teil 1 der Abschlussprüfung

§  7Teil 2 der Abschlussprüfung

§  8Gewichtungs- und Bestehensregelung

§  9Zusatzqualifikationen

§ 10Gegenstand der Zusatzqualifikationen

§ 11Antrag auf Prüfung der Zusatzqualifikation, Zeitpunkt

§ 12Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung

§ 13Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Programmierung

§ 14Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-Sicherheit

§ 15Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren

§ 16Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation

§ 17Bestandsschutz

§ 18Änderung bestehender Berufsausbildungsverhältnisse

§ 19Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

Anlage 1:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin

Anlage 2:Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikationen

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.