§ 3 MBergG — Ausführung durch das Landesamt
Dieses Gesetz wird vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit Sitz in Hannover und Clausthal-Zellerfeld als einem für diese Aufgabe vom Land Niedersachsen entliehenen Organ des Bundes ausgeführt. Das Landesamt unterliegt insoweit der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundes.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.