§ 1 MBankDVDV — Vorbereitungsdienst
Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Bankdienstes. Der Vorbereitungsdienst setzt sich aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung zusammen. Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 21 Monate.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.