§ 2 MautSysG — Technische Anforderungen
Elektronische Mautsysteme, die von Bund und Ländern in Betrieb genommen oder betrieben werden, dürfen für die Erhebung der Maut nur eine oder mehrere der folgenden Techniken verwenden:
1.
Satellitenortung,
2.
Mobilfunk nach der GSM/GPRS-Norm,
3.
Mikrowellentechnik (5,8 GHz).
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.