§ 6 MaurerBetonbMstrV — Situationsaufgabe

(1) Die Situationsaufgabe vervollständigt den Qualifikationsnachweis für das Maurer- und Betonbauer-Handwerk.

(2) Als Situationsaufgabe sind die nachstehend aufgeführten Arbeiten auszuführen:

1.

eine vorgegebene Bau- oder Bauhilfskonstruktion herstellen oder vervollständigen,

2.

vorgegebene Baustoffe, Bau- oder Bauhilfskonstruktionen überprüfen und beurteilen; Fehler und Mängel an einer Konstruktion bestimmen und Ergebnis dokumentieren, Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

(3) Als Baustoffe, Bau- oder Bauhilfskonstruktionen kommen insbesondere in Betracht:

1.

Frischbeton und Frischmörtel,

2.

Zuschlag für Mörtel und Beton,

3.

Bewehrungen,

4.

Gründungen,

5.

Entwässerungskanäle, Entwässerungsleitungen, Dränung,

6.

Baukörper aus Steinen, Beton und Stahlbeton,

7.

Bauwerksabdichtungen, Wärme-, Schall- und Brandschutz,

8.

Schornsteine,

9.

feuerfestes Mauerwerk,

10.

Baugrubensicherungen,

11.

Schalungen und Lehrgerüste,

12.

Baustellensicherungen,

13.

Arbeits- und Schutzgerüste.

(4) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.