§ 4 MarktFoFAngAusbV — Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.

Der Ausbildungsbetrieb:

1.1

Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,

1.2

Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Grundlagen,

1.3

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.4

Umweltschutz;

2.

Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme:

2.1

Arbeitsorganisation,

2.2

Informations- und Kommunikationssysteme,

2.3

Datenschutz und Datensicherheit,

2.4

Berufsbezogene Rechtsanwendung;

3.

Kommunikation und Kooperation:

3.1

Kundenorientierte Kommunikation, Teamarbeit und Kooperation,

3.2

Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;

4.

Aufgaben, Funktionen und Anwendungen der Markt- und Sozialforschung;

5.

Projektvorbereitung:

5.1

Informationsbeschaffung und -aufbereitung,

5.2

Planung und Organisation;

6.

Projektdurchführung:

6.1

Prozessbegleitung,

6.2

Datenerfassung, Codierung,

6.3

Datenprüfung, Gewichtung,

6.4

Datenauswertung,

6.5

Aufbereitung, Präsentation, Ergebnisbericht;

7.

Projektnachbereitung:

7.1

Dokumentation,

7.2

Projektabrechnung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.